Hüttenland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz "AGBs" genannt, haben die Aufgabe, das Vertragsverhältnis zwischen dir und deinen Mitreisenden als Urlauber und den Reisevermittlern bei Hüttenland zu regeln.
Auf www.huettenland.com sind Reisevermittler auf selbständiger Basis als auch freie Dienstnehmer aus Österreich und Deutschland tätig. Diese AGBs gelten unabhängig vom jeweiligen Unternehmens-Standort und deren Rechtsform für alle Hüttenland-Reisen.
Durch deine schriftliche Buchung und die darauf folgende schriftliche Bestätigung durch Hüttenland entsteht ein verbindlicher Vertrag gemäß dieser AGBs zwischen dir und Hüttenland.
Bitte beachte, dass die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften in deiner eigenen Verantwortung liegen und nicht Aufgabe von Hüttenland ist.
Leistungen, Änderungen & Vorschriften
Leistungen & Vergütung
Die Leistungen von Hüttenland beinhalten das Erstellen von detaillierten Online-Präsentationen für Ferienobjekte sowie deren Vermittlung. Bitte beachte, dass Angaben, die nicht das Ferienobjekt betreffen, kein Vertragsbestandteil sind. Der Umfang und die Höhe der Vergütung der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Hüttenbeschreibung des jeweiligen Angebots.
Preisänderungen durch Hüttenland
Hüttenland garantiert mit der Buchungsbestätigung die Preise für den gebuchten Reisezeitraum. Es gibt aber 2 Ausnahmen: 1. Wenn sich nach erfolgter Buchung die Kurtaxe erhöht, geben wir dir das per E-Mail bis spätestens 21 Tage vor Anreise bekannt. 2. Wenn du nach erfolgter Buchung eine Buchungsänderung wünscht, (den Reisezeitraum verschiebst oder sich die Personenanzahl ändert) werden hierfür nicht die Preise zum Zeitraum der ursprünglichen Buchung, sondern die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste zum Zeitraum der Buchungsänderung verrechnet. Last-Minute-Rabatte werden bei Buchungsänderungen nicht berücksichtigt.
Leistungsänderungen
Wenn sich eine Leistungsänderung für deine Reise ergeben hat, zB. dass ein Objekt mit Sauna gebucht wurde und diese Sauna nicht mehr vorhanden ist, so geben wir dir dies bis spätestens 21 Tage vor Anreise bekannt. Auf jeden Fall hast du bei einer Leistungsänderung, die eine Verringerung oder Qualität des Wertes zur Folge hat, das Recht, ohne jegliche Kosten vom Vertrag zurückzutreten, bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Möchtest du nicht von der Reise zurücktreten, so wird dir jedwede mindernde Leistungsänderung entsprechend der Frankfurter Reisepreisminderungstabelle abgegolten.
Leistungen & Vergütung
Die Leistungen von Hüttenland beinhalten das Erstellen von detaillierten Online-Präsentationen für Ferienobjekte sowie deren Vermittlung. Bitte beachte, dass Angaben, die nicht das Ferienobjekt betreffen, kein Vertragsbestandteil sind. Der Umfang und die Höhe der Vergütung der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Hüttenbeschreibung des jeweiligen Angebots.
Preisänderungen durch Hüttenland
Hüttenland garantiert mit der Buchungsbestätigung die Preise für den gebuchten Reisezeitraum. Es gibt aber 2 Ausnahmen: 1. Wenn sich nach erfolgter Buchung die Kurtaxe erhöht, geben wir dir das per E-Mail bis spätestens 21 Tage vor Anreise bekannt. 2. Wenn du nach erfolgter Buchung eine Buchungsänderung wünscht, (den Reisezeitraum verschiebst oder sich die Personenanzahl ändert) werden hierfür nicht die Preise zum Zeitraum der ursprünglichen Buchung, sondern die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste zum Zeitraum der Buchungsänderung verrechnet. Last-Minute-Rabatte werden bei Buchungsänderungen nicht berücksichtigt.
Leistungsänderungen
Wenn sich eine Leistungsänderung für deine Reise ergeben hat, zB. dass ein Objekt mit Sauna gebucht wurde und diese Sauna nicht mehr vorhanden ist, so geben wir dir dies bis spätestens 21 Tage vor Anreise bekannt. Auf jeden Fall hast du bei einer Leistungsänderung, die eine Verringerung oder Qualität des Wertes zur Folge hat, das Recht, ohne jegliche Kosten vom Vertrag zurückzutreten, bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Möchtest du nicht von der Reise zurücktreten, so wird dir jedwede mindernde Leistungsänderung entsprechend der Frankfurter Reisepreisminderungstabelle abgegolten.
Buchungsänderungen durch Gäste
Verschiebung des Reisezeitraumes = Umbuchung
Eine Verschiebung des Reisezeitraumes durch dich ist eine Umbuchung. Dies ist bis 12 Wochen vor Anreise möglich. Da alle Objekte andere Besitzer haben, ist eine Umbuchung nur für dasselbe Objekt möglich, nicht für ein anderes. Pro Buchung kann nur 1x verschoben werden. Pro Umbuchung verrechnen wir 49,00 Bearbeitungsentgelt. (inkl. neuer Rechnung)
Verkürzung des Reisezeitraumes
Eine Verkürzung des Reisezeitraumes ist eine Stornierung der weniger als ursprünglich gebuchten Zeit. Für die stornierten Tage kommen die Stornogebühren wie in diesen AGBs dargestellt zum Tragen.
Erhöhung der Personenanzahl
Erhöht sich die gebuchte Anzahl der Mitreisenden, so muss dies von dir bis 3 Wochen vor Anreise an Hüttenland bekannt gegeben werden, damit eine neue Mietpreisberechnung entsprechend der neuen Personenanzahl erstellt werden kann und Hüttenland den Vermieter informieren kann, damit dieser die erforderliche Bettenanzahl vorbereitet. Reist du mit mehr Personen als gebucht an, ohne uns informiert zu haben, wird der entsprechende Mehr-Mietpreis vom Vermieter direkt vor Ort bei Anreise kassiert. Reist du mit mehr Personen als gebucht an und wie in der Beschreibung deines gebuchten Objektes maximal angegeben, wird den Mehr-Personen der Zutritt verwehrt, da die Begrenzung der Personenanzahl auch behördlichen Vorgaben entspricht.
Unterschiedliche Personenanzahl innerhalb des Reisezeitraumes
Da Hüttenland Ferienobjekte vermittelt und keine einzelnen Zimmer, ist es nicht möglich, für einen Reisezeitraum unterschiedliche Belegungen zu buchen (zB. bei einer Wochenbuchung 5 Nächte 4 Personen + 2 Nächte 7 Personen). Es gilt in diesem Fall stets die Maximalbelegung für den gesamten Reisezeitraum. Zudem sind bei Anreise von allen Reiseteilnehmern, also auch von denen, die evtl. später anreisen, Ausweise bzw. Ausweiskopien vorzulegen, damit der Vermieter alle Personen in einem Schritt bei Anreise registrieren kann, da die Vermieter hauptsächlich Landwirte sind und meistens ziemlich weit bis zur Hütte fahren müssen.
Kosten von Buchungsänderungen
Muss aufgrund deiner Buchungsänderung/en eine neue Rechnung erstellt werden, weil du bei Buchung fehlerhafte Angaben gemacht hast oder sich durch dich die Gegebenheiten nach Buchung geändert haben, so verrechnen wir pro neu auszustellender Rechnung 29,00 Bearbeitungsentgelt.
Verschiebung des Reisezeitraumes = Umbuchung
Eine Verschiebung des Reisezeitraumes durch dich ist eine Umbuchung. Dies ist bis 12 Wochen vor Anreise möglich. Da alle Objekte andere Besitzer haben, ist eine Umbuchung nur für dasselbe Objekt möglich, nicht für ein anderes. Pro Buchung kann nur 1x verschoben werden. Pro Umbuchung verrechnen wir 49,00 Bearbeitungsentgelt. (inkl. neuer Rechnung)
Verkürzung des Reisezeitraumes
Eine Verkürzung des Reisezeitraumes ist eine Stornierung der weniger als ursprünglich gebuchten Zeit. Für die stornierten Tage kommen die Stornogebühren wie in diesen AGBs dargestellt zum Tragen.
Erhöhung der Personenanzahl
Erhöht sich die gebuchte Anzahl der Mitreisenden, so muss dies von dir bis 3 Wochen vor Anreise an Hüttenland bekannt gegeben werden, damit eine neue Mietpreisberechnung entsprechend der neuen Personenanzahl erstellt werden kann und Hüttenland den Vermieter informieren kann, damit dieser die erforderliche Bettenanzahl vorbereitet. Reist du mit mehr Personen als gebucht an, ohne uns informiert zu haben, wird der entsprechende Mehr-Mietpreis vom Vermieter direkt vor Ort bei Anreise kassiert. Reist du mit mehr Personen als gebucht an und wie in der Beschreibung deines gebuchten Objektes maximal angegeben, wird den Mehr-Personen der Zutritt verwehrt, da die Begrenzung der Personenanzahl auch behördlichen Vorgaben entspricht.
Unterschiedliche Personenanzahl innerhalb des Reisezeitraumes
Da Hüttenland Ferienobjekte vermittelt und keine einzelnen Zimmer, ist es nicht möglich, für einen Reisezeitraum unterschiedliche Belegungen zu buchen (zB. bei einer Wochenbuchung 5 Nächte 4 Personen + 2 Nächte 7 Personen). Es gilt in diesem Fall stets die Maximalbelegung für den gesamten Reisezeitraum. Zudem sind bei Anreise von allen Reiseteilnehmern, also auch von denen, die evtl. später anreisen, Ausweise bzw. Ausweiskopien vorzulegen, damit der Vermieter alle Personen in einem Schritt bei Anreise registrieren kann, da die Vermieter hauptsächlich Landwirte sind und meistens ziemlich weit bis zur Hütte fahren müssen.
Kosten von Buchungsänderungen
Muss aufgrund deiner Buchungsänderung/en eine neue Rechnung erstellt werden, weil du bei Buchung fehlerhafte Angaben gemacht hast oder sich durch dich die Gegebenheiten nach Buchung geändert haben, so verrechnen wir pro neu auszustellender Rechnung 29,00 Bearbeitungsentgelt.
Reiserücktritt durch Gast
Stornierung & Gebühren
Wenn du eine Buchung stornieren möchtest, so sende uns dies schriftlich per E-Mail. Unsere Stornogebühren beziehen sich auf den Tag der Stornierung und sind wie folgt: 16 % des Mietpreises bis 91 Tage vor Reisebeginn, 30 % des Mietpreises 90 - 61 Tage vor Reisebeginn, 60 % des Mietpreises 60 – 31 Tage vor Reisebeginn, 90 % des Mietpreises 30 - 8 Tage vor Reisebeginn, 100 % des Mietpreises ab 7 Tagen vor Reisebeginn. Mit der Beauftragung an Hüttenland, die Stornierung einer Buchung vorzunehmen, steht Hüttenland ein Entgelt von 16 % des Mietpreises zu. Dieses Entgelt ist in den angeführten Stornogebühren bereits enthalten. Kann der Reisezeitraum neu belegt werden, fällt keine Stornogebühr, jedoch 16 % Bearbeitungsentgelt an.
Wegen außergewöhnlicher Umstände
Du und auch Hüttenland können vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände nicht durchführbar ist. Dies teilst du uns und wir dir unverzüglich mit, sobald du oder Hüttenland davon Kenntnis erhaltet, spätestens jedoch vor Beginn der Reise. In diesem Fall werden dir keinerlei Kosten verrechnet, bereits geleistete Gelder zum Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes werden dir zur Gänze rückerstattet. Zusätzliche Entschädigungsansprüche deinerseits gelten hierbei als ausgeschlossen. Persönliche Gründe, zB. Krankheit, Unfall, sogar Todesfall stellen keine unvermeidbaren und außergewöhnliche Umstände dar.
Recht auf Schadens-/Wertminderungsnachweis
Du kannst selber jederzeit am Belegungskalender prüfen, ob eine Neubelegung erfolgt ist. Hier ist zu beachten, dass dies nur bis 2 Tage vor Anreise möglich ist, da Hüttenland die Kalender stets für 2 Tage in die Zukunft sperrt, damit die Besitzer Zeit haben, die Unterkünfte entsprechend vorzubereiten. (Reinigung, Einheizen, im Winter Schneeräumen usw. …) Ab 2 Tagen vor Anreise ist also keine Buchung mehr möglich, der Kalender zeigt diese 2 Tage aber als gesperrt an. Zudem kannst du selbst oder eine von dir beauftragte Person jederzeit während des stornierten Reisezeitraumes zum Reiseobjekt fahren, um sich davon zu überzeugen, dass tatsächlich keine Neubelegung erfolgt ist. Wir sind auf jeden Fall um eine Neubelegung bemüht und teilen dir dies wahrheitsgemäß mit. Ebenso kannst du dich selbst um eine Neubelegung bemühen.
Stornierung & Gebühren
Wenn du eine Buchung stornieren möchtest, so sende uns dies schriftlich per E-Mail. Unsere Stornogebühren beziehen sich auf den Tag der Stornierung und sind wie folgt: 16 % des Mietpreises bis 91 Tage vor Reisebeginn, 30 % des Mietpreises 90 - 61 Tage vor Reisebeginn, 60 % des Mietpreises 60 – 31 Tage vor Reisebeginn, 90 % des Mietpreises 30 - 8 Tage vor Reisebeginn, 100 % des Mietpreises ab 7 Tagen vor Reisebeginn. Mit der Beauftragung an Hüttenland, die Stornierung einer Buchung vorzunehmen, steht Hüttenland ein Entgelt von 16 % des Mietpreises zu. Dieses Entgelt ist in den angeführten Stornogebühren bereits enthalten. Kann der Reisezeitraum neu belegt werden, fällt keine Stornogebühr, jedoch 16 % Bearbeitungsentgelt an.
Wegen außergewöhnlicher Umstände
Du und auch Hüttenland können vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände nicht durchführbar ist. Dies teilst du uns und wir dir unverzüglich mit, sobald du oder Hüttenland davon Kenntnis erhaltet, spätestens jedoch vor Beginn der Reise. In diesem Fall werden dir keinerlei Kosten verrechnet, bereits geleistete Gelder zum Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes werden dir zur Gänze rückerstattet. Zusätzliche Entschädigungsansprüche deinerseits gelten hierbei als ausgeschlossen. Persönliche Gründe, zB. Krankheit, Unfall, sogar Todesfall stellen keine unvermeidbaren und außergewöhnliche Umstände dar.
Recht auf Schadens-/Wertminderungsnachweis
Du kannst selber jederzeit am Belegungskalender prüfen, ob eine Neubelegung erfolgt ist. Hier ist zu beachten, dass dies nur bis 2 Tage vor Anreise möglich ist, da Hüttenland die Kalender stets für 2 Tage in die Zukunft sperrt, damit die Besitzer Zeit haben, die Unterkünfte entsprechend vorzubereiten. (Reinigung, Einheizen, im Winter Schneeräumen usw. …) Ab 2 Tagen vor Anreise ist also keine Buchung mehr möglich, der Kalender zeigt diese 2 Tage aber als gesperrt an. Zudem kannst du selbst oder eine von dir beauftragte Person jederzeit während des stornierten Reisezeitraumes zum Reiseobjekt fahren, um sich davon zu überzeugen, dass tatsächlich keine Neubelegung erfolgt ist. Wir sind auf jeden Fall um eine Neubelegung bemüht und teilen dir dies wahrheitsgemäß mit. Ebenso kannst du dich selbst um eine Neubelegung bemühen.
Vertragsrücktritt durch Hüttenland
Wegen Nichtbezahlung
Hüttenland kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn du trotz per E-Mail zugesandter Zahlungserinnerung und Mahnung deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst. In diesem Fall storniert Hüttenland die Buchung und treibt den ausstehenden Betrag per europäischer Mahnklage ein.
Wegen Unverfügbarkeit
Muss Hüttenland eine erfolgte Buchung widerrufen, weil die Unterkunft nicht mehr zur Verfügung steht, da der Vermieter eine Sperrzeit nicht mitgeteilt oder das Ferienobjekt verkauft hat, so wird dir - sofern möglich - ohne Mehrkosten eine zumindest gleichwertige Ersatzunterkunft angeboten. Ist die Ersatzunterkunft günstiger als die ursprünglich von dir gebuchte, so bezahlst du den geringeren Preis. Du hast aber auch das Recht, die Ersatzunterkunft abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden dir alle bereits bezahlten Gelder rückerstattet. Zusätzliche Entschädigungsansprüche deinerseits gelten aber als ausgeschlossen. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es äußerst selten vorkommt, dass eine Buchung zurückgewiesen werden muss.
Wegen außergewöhnlicher Umstände
Du und auch Hüttenland können vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände nicht durchführbar ist. Dies teilst du uns und wir dir unverzüglich mit, sobald du oder Hüttenland davon Kenntnis erhaltet, spätestens jedoch vor Beginn der Reise. In diesem Fall werden dir keinerlei Kosten verrechnet, bereits geleistete Gelder zum Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes werden dir zur Gänze rückerstattet. Zusätzliche Entschädigungsansprüche deinerseits gelten hierbei als ausgeschlossen. Persönliche Gründe, zB. Krankheit, Unfall, sogar Todesfall stellen keine unvermeidbaren und außergewöhnliche Umstände dar.
Wegen Nichtbezahlung
Hüttenland kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn du trotz per E-Mail zugesandter Zahlungserinnerung und Mahnung deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst. In diesem Fall storniert Hüttenland die Buchung und treibt den ausstehenden Betrag per europäischer Mahnklage ein.
Wegen Unverfügbarkeit
Muss Hüttenland eine erfolgte Buchung widerrufen, weil die Unterkunft nicht mehr zur Verfügung steht, da der Vermieter eine Sperrzeit nicht mitgeteilt oder das Ferienobjekt verkauft hat, so wird dir - sofern möglich - ohne Mehrkosten eine zumindest gleichwertige Ersatzunterkunft angeboten. Ist die Ersatzunterkunft günstiger als die ursprünglich von dir gebuchte, so bezahlst du den geringeren Preis. Du hast aber auch das Recht, die Ersatzunterkunft abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden dir alle bereits bezahlten Gelder rückerstattet. Zusätzliche Entschädigungsansprüche deinerseits gelten aber als ausgeschlossen. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es äußerst selten vorkommt, dass eine Buchung zurückgewiesen werden muss.
Wegen außergewöhnlicher Umstände
Du und auch Hüttenland können vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände nicht durchführbar ist. Dies teilst du uns und wir dir unverzüglich mit, sobald du oder Hüttenland davon Kenntnis erhaltet, spätestens jedoch vor Beginn der Reise. In diesem Fall werden dir keinerlei Kosten verrechnet, bereits geleistete Gelder zum Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes werden dir zur Gänze rückerstattet. Zusätzliche Entschädigungsansprüche deinerseits gelten hierbei als ausgeschlossen. Persönliche Gründe, zB. Krankheit, Unfall, sogar Todesfall stellen keine unvermeidbaren und außergewöhnliche Umstände dar.
Verhalten von Gästen
Grundsätzlich
Alle Gäste sollen sich grundsätzlich gleichermaßen den Hüttenbesitzern als auch Hüttenland gegenüber an die guten Sitten halten. Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist, was als ein Widerspruch zur Empfindung aller recht und billig Denkenden angesehen wird. Die Ferienobjekte sind mit Sorgfalt zu behandeln. Dementsprechender Auszug aus den Hüttenland-Hüttengeboten: "Hinterlasse deine Hütte so, wie du sie bei deinem Antreffen vorgefunden hast. Grundsätzlich gilt: Die Hütte ist besenrein zu hinterlassen, also bitte alles aufräumen und das Geschirr spülen, bevor ihr abreist."
Besucher während des Hüttenurlaubes
Besuchern ist es nicht gestattet, in einem der gebuchten Objekte zu übernachten. Vermieter müssten für jeden Besuch oftmals unzumutbar weite Wege zum Objekt zurücklegen, um die rechtlich nötige Anmeldung durchführen zu können.
Hüttenurlaub & Campen
Campen außerhalb von ausgewiesenen Camping- und Stellplätzen ist in ganz Europa in Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo auch unsere Hütten stehen, verboten.
Reisen zusätzlich zur gebuchten Personenanzahl weitere Gäste mit der Absicht zu campen an, so stellt dies einen Vertragsbruch dar, welcher den Vermieter berechtigt, euren Hüttenaufenthalt unverzüglich zu beenden und rechtliche Schritte einzuleiten.
Laden von E-Autos
Hersteller von E-Autos untersagen das Laden mit Verlängerungskabeln, aus diesem Grund ist es strengstens untersagt, E-Autos direkt bei der Unterkunft aufzuladen, außer es ist eine eigene Wallbox direkt bei der Unterkunft. Es gibt ein sehr dichtes Netz an professionellen E-Ladestationen, du findest sie unter diesem Link: Chargefinder.com. Ladest du dein E-Auto direkt bei der Unterkunft, obwohl keine Wallbox vor Ort ist, so stellt dies einen Vertragsbruch dar und du haftest selbst für etwaige Folgeschäden, der Stromverbrauch wird mit 59 Cent pro kWh verrechnet und der Vermieter kann rechtliche Schritte einleiten, um den Verstoß zu ahnden.
Mitbringen von Haustieren
Das Mitbringen von Haustieren ist nur bei den Objekten gestattet, bei denen diese auch buchbar sind. Es ist strikt untersagt, mehr Haustiere als bei Buchung angegeben mitzubringen. Ebenso ist es strikt untersagt, bei Objekten, die als "haustierfreie Unterkunft" gekennzeichnet sind, mit Haustieren anzureisen. Die Vermieter sind berechtigt, Gäste, die eine haustierfreie Unterkunft gebucht haben und trotzdem mit Haustier anreisen, den Zutritt zum Objekt zu untersagen. In diesem Fall gilt die Buchung als storniert und es fallen Stornogebühren an - gemäß den Stornobedingungen wie in diesen AGBs angeführt.
Schlachtung/Schächtung von Tieren während eines Hüttenurlaubes
Sämtliche Vermieter dulden keine Schlachtung von Tieren auf ihren Grundstücken, auch wenn es sich um eine religiöse Schächtung handelt. Sollte sich herausstellen, dass eine Schlachtung/Schächtung stattgefunden hat, müssen sämtliche Urlaubsgäste unverzüglich das Ferienobjekt verlassen und trotzdem den vollen Mietpreis bezahlen. Zudem erfolgt eine Anzeige, die hohe Geldstrafen zur Folge haben kann.
Grundsätzlich
Alle Gäste sollen sich grundsätzlich gleichermaßen den Hüttenbesitzern als auch Hüttenland gegenüber an die guten Sitten halten. Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist, was als ein Widerspruch zur Empfindung aller recht und billig Denkenden angesehen wird. Die Ferienobjekte sind mit Sorgfalt zu behandeln. Dementsprechender Auszug aus den Hüttenland-Hüttengeboten: "Hinterlasse deine Hütte so, wie du sie bei deinem Antreffen vorgefunden hast. Grundsätzlich gilt: Die Hütte ist besenrein zu hinterlassen, also bitte alles aufräumen und das Geschirr spülen, bevor ihr abreist."
Besucher während des Hüttenurlaubes
Besuchern ist es nicht gestattet, in einem der gebuchten Objekte zu übernachten. Vermieter müssten für jeden Besuch oftmals unzumutbar weite Wege zum Objekt zurücklegen, um die rechtlich nötige Anmeldung durchführen zu können.
Hüttenurlaub & Campen
Campen außerhalb von ausgewiesenen Camping- und Stellplätzen ist in ganz Europa in Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo auch unsere Hütten stehen, verboten.
Reisen zusätzlich zur gebuchten Personenanzahl weitere Gäste mit der Absicht zu campen an, so stellt dies einen Vertragsbruch dar, welcher den Vermieter berechtigt, euren Hüttenaufenthalt unverzüglich zu beenden und rechtliche Schritte einzuleiten.
Laden von E-Autos
Hersteller von E-Autos untersagen das Laden mit Verlängerungskabeln, aus diesem Grund ist es strengstens untersagt, E-Autos direkt bei der Unterkunft aufzuladen, außer es ist eine eigene Wallbox direkt bei der Unterkunft. Es gibt ein sehr dichtes Netz an professionellen E-Ladestationen, du findest sie unter diesem Link: Chargefinder.com. Ladest du dein E-Auto direkt bei der Unterkunft, obwohl keine Wallbox vor Ort ist, so stellt dies einen Vertragsbruch dar und du haftest selbst für etwaige Folgeschäden, der Stromverbrauch wird mit 59 Cent pro kWh verrechnet und der Vermieter kann rechtliche Schritte einleiten, um den Verstoß zu ahnden.
Mitbringen von Haustieren
Das Mitbringen von Haustieren ist nur bei den Objekten gestattet, bei denen diese auch buchbar sind. Es ist strikt untersagt, mehr Haustiere als bei Buchung angegeben mitzubringen. Ebenso ist es strikt untersagt, bei Objekten, die als "haustierfreie Unterkunft" gekennzeichnet sind, mit Haustieren anzureisen. Die Vermieter sind berechtigt, Gäste, die eine haustierfreie Unterkunft gebucht haben und trotzdem mit Haustier anreisen, den Zutritt zum Objekt zu untersagen. In diesem Fall gilt die Buchung als storniert und es fallen Stornogebühren an - gemäß den Stornobedingungen wie in diesen AGBs angeführt.
Schlachtung/Schächtung von Tieren während eines Hüttenurlaubes
Sämtliche Vermieter dulden keine Schlachtung von Tieren auf ihren Grundstücken, auch wenn es sich um eine religiöse Schächtung handelt. Sollte sich herausstellen, dass eine Schlachtung/Schächtung stattgefunden hat, müssen sämtliche Urlaubsgäste unverzüglich das Ferienobjekt verlassen und trotzdem den vollen Mietpreis bezahlen. Zudem erfolgt eine Anzeige, die hohe Geldstrafen zur Folge haben kann.
Mängel, Schäden & Haftung
Mängelmeldung durch Urlauber
Bestehen berechtigte Mängel an der Unterkunft, so musst du jeden Mangel unverzüglich und vollständig inklusive konkreter Bezeichnung des Mangels an Hüttenland melden, damit Hüttenland in die Lage versetzt werden kann, den Mangel bestmöglich und raschest zu beheben. Es wird allen Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform, zB E-Mail zu bedienen und ggf. Fotos zu senden. Im Falle des Unterlassens der Meldung eines Mangels hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche der Reisenden. Eine Mangelmeldung bewirkt noch keine Leistungszusage von Hüttenland. Gerechtfertigte Schadens- und Preisminderungsansprüche werden stets gemäß der Frankfurter Reisepreisminderungstabelle abgewickelt.
Viehwirtschaft & Heuarbeiten
Kühe, Ziegen, Schafe und deren Glocken, Gerüche, Melkarbeiten, Heuernten und dergleichen sind unausweichlich und stellen daher keinen Grund für eine Reklamation dar. Ebenso stellen Renovierungsarbeiten von Forststraßen keinen Grund für eine Beschwerde dar, da Forststraßen von den Bundesforsten gewartet werden, ohne Vorinformation an die Hüttenbesitzer. Diese Arbeiten sind unumgänglich und in kurzer Zeit abgeschlossen. Bauarbeiten, die mehr als 300 m von der Hütte entfernt sind oder auf der gegenüberliegenden Seite des Tales durchgeführt werden, stellen ebenfalls keinen Grund für eine Beschwerde dar.
Durch Gäste verursachte Schäden
Entsteht während des Urlaubes ein Schaden am oder im Ferienobjekt verursacht durch Gäste, so haben diese für diesen Schaden aufzukommen und dies direkt nach Schadens-Entstehung dem Vermieter zu melden, damit der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann, im besonderen - bevor die nächsten Gäste anreisen. Die Gäste haben den von ihnen verursachten Schaden dem Vermieter finanziell zu ersetzen. Werden sich Gast und Vermieter diesbezüglich nicht einig, muss Gast und Vermieter Hüttenland informieren, damit sich Hüttenland um eine Einigung beider Teile kümmern kann. Weiters behält sich Hüttenland das Recht vor, mit Urlaubern, über die berechtigte Beschwerden kommen, kein Vertragsverhältnis mehr einzugehen.
Haftung
Hüttenland haftet jeweils für Fehler aufgrund technischer Mängel im Buchungssystem, die Hüttenland jeweils zuzurechnen sind. Wenn sich Hüttenland bereit erklärt hat, die Buchung einer Reise zu veranlassen, haftet Hüttenland auch für Fehler, die Hüttenland während des Buchungsvorgangs macht. Hüttenland haftet aber nicht für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzurechnen sind oder die durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände oder durch den Vermieter verursacht werden. Hüttenland haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden von Reisenden, die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Ebenso haftet Hüttenland nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistung bzw. nicht von ihm zugesagt worden ist, dem Reisenden zu vermitteln.
Mängelmeldung durch Urlauber
Bestehen berechtigte Mängel an der Unterkunft, so musst du jeden Mangel unverzüglich und vollständig inklusive konkreter Bezeichnung des Mangels an Hüttenland melden, damit Hüttenland in die Lage versetzt werden kann, den Mangel bestmöglich und raschest zu beheben. Es wird allen Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform, zB E-Mail zu bedienen und ggf. Fotos zu senden. Im Falle des Unterlassens der Meldung eines Mangels hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche der Reisenden. Eine Mangelmeldung bewirkt noch keine Leistungszusage von Hüttenland. Gerechtfertigte Schadens- und Preisminderungsansprüche werden stets gemäß der Frankfurter Reisepreisminderungstabelle abgewickelt.
Viehwirtschaft & Heuarbeiten
Kühe, Ziegen, Schafe und deren Glocken, Gerüche, Melkarbeiten, Heuernten und dergleichen sind unausweichlich und stellen daher keinen Grund für eine Reklamation dar. Ebenso stellen Renovierungsarbeiten von Forststraßen keinen Grund für eine Beschwerde dar, da Forststraßen von den Bundesforsten gewartet werden, ohne Vorinformation an die Hüttenbesitzer. Diese Arbeiten sind unumgänglich und in kurzer Zeit abgeschlossen. Bauarbeiten, die mehr als 300 m von der Hütte entfernt sind oder auf der gegenüberliegenden Seite des Tales durchgeführt werden, stellen ebenfalls keinen Grund für eine Beschwerde dar.
Durch Gäste verursachte Schäden
Entsteht während des Urlaubes ein Schaden am oder im Ferienobjekt verursacht durch Gäste, so haben diese für diesen Schaden aufzukommen und dies direkt nach Schadens-Entstehung dem Vermieter zu melden, damit der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann, im besonderen - bevor die nächsten Gäste anreisen. Die Gäste haben den von ihnen verursachten Schaden dem Vermieter finanziell zu ersetzen. Werden sich Gast und Vermieter diesbezüglich nicht einig, muss Gast und Vermieter Hüttenland informieren, damit sich Hüttenland um eine Einigung beider Teile kümmern kann. Weiters behält sich Hüttenland das Recht vor, mit Urlaubern, über die berechtigte Beschwerden kommen, kein Vertragsverhältnis mehr einzugehen.
Haftung
Hüttenland haftet jeweils für Fehler aufgrund technischer Mängel im Buchungssystem, die Hüttenland jeweils zuzurechnen sind. Wenn sich Hüttenland bereit erklärt hat, die Buchung einer Reise zu veranlassen, haftet Hüttenland auch für Fehler, die Hüttenland während des Buchungsvorgangs macht. Hüttenland haftet aber nicht für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzurechnen sind oder die durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände oder durch den Vermieter verursacht werden. Hüttenland haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden von Reisenden, die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Ebenso haftet Hüttenland nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistung bzw. nicht von ihm zugesagt worden ist, dem Reisenden zu vermitteln.
Wir haben uns nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, mit diesen AGBs für alle Beteiligten bestmögliche & faire Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst oder deiner Meinung nach etwas fehlt, dann schreibe uns: info@huettenland.com
Herzliche Grüße vom Hüttenland-Team 🙂
Herzliche Grüße vom Hüttenland-Team 🙂